Feuerwehrleute, Leitstelle und Einsatzkräfte koordinieren gemeinsam den Brandschutz und Katastrophenschutz in Hessen.

Brandschutz und Katastrophenschutz in Hessen: Aufgaben

Wie Gemeinden, Landkreise und das Land Hessen Brandschutz und Katastrophenschutz organisieren und welche Aufgaben Feuerwehren und Bevölkerung dabei haben.

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Quellen und Copyright

Dieser Artikel wurde von Andreas Faßl, Redaktion erstellt. Für die Erstellung wurden folgende Quellen verwendet:

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014, zuletzt geändert am 30. September 2021: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-B%26KGHE2014pP
Jahresbericht der Abteilung Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen (Abteilung 22): https://verwaltung.hessen.de/service/publikationen
Bilder: KI-bearbeitet

Artikel in leichter Sprache · 1 Minute Lesezeit

Brandschutz und Katastrophenschutz in Hessen

In Hessen gibt es klare Regeln für den Brandschutz und den Katastrophenschutz. Das Gesetz legt fest: Wer muss was tun, wenn es brennt oder eine große Gefahr entsteht?

Gemeinden und Feuerwehren

Die Gemeinden sind für die Feuerwehr vor Ort zuständig. Sie müssen eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen. Die Feuerwehr braucht Fahrzeuge, Geräte und gut ausgebildete Einsatzkräfte.

In vielen Gemeinden arbeiten die Feuerwehrleute ehrenamtlich. In größeren Städten gibt es auch Berufsfeuerwehren.

Landkreise und Land

Die Landkreise übernehmen Aufgaben, die über einzelne Gemeinden hinausgehen. Sie betreiben unter anderem Leitstellen. Dort werden Notrufe angenommen und Einsätze koordiniert.

Das Land Hessen übernimmt weitere Aufgaben. Es unterstützt die Feuerwehren und den Katastrophenschutz. Dazu gehören auch Ausbildung und besondere Einsatzmittel.

Hilfe bei Katastrophen

Bei einer großen Katastrophe arbeiten viele Organisationen zusammen. Dazu gehören Feuerwehren, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk.

Gemeinsam helfen sie Menschen und schützen Gebäude und Infrastruktur.

Was muss die Bevölkerung tun?

Auch Bürgerinnen und Bürger haben Pflichten. Wer einen Brand oder eine andere Gefahr bemerkt, muss schnell Hilfe rufen.

Bei einem Einsatz müssen Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen für die Einsatzkräfte zugänglich sein.

Der Brandschutz ist deshalb eine gemeinsame Aufgabe. Feuerwehr, Behörden und Bevölkerung müssen zusammenarbeiten.

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Brandschutz und Katastrophenschutz in Hessen

Das Gefahrenabwehrsystem bildet eine wichtige Grundlage für die Sicherheit der Bevölkerung. Brände, Naturkatastrophen, Unfälle und andere größere Schadenslagen erfordern klare Zuständigkeiten, funktionierende Führungsstrukturen und rechtliche Vorgaben. Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) regelt, welche Aufgaben Gemeinden, Landkreise und das Land übernehmen. Es enthält außerdem Vorgaben zur Organisation der Feuerwehren und zu den Pflichten der Bevölkerung.

Die drei Ebenen der Aufgabenträger

Die Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe verteilen sich in Hessen auf Gemeinden, Landkreise und das Land. Jede Ebene übernimmt dabei bestimmte Aufgaben.

Pflichten der Gemeinden

Die Gemeinden sind für den örtlichen Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständig. Sie müssen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung erstellen und fortschreiben. Auf dieser Grundlage stellen sie eine leistungsfähige Feuerwehr auf und sorgen für deren Ausstattung und Unterbringung.

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen, Alarm- und Einsatzpläne, eine angemessene Löschwasserversorgung sowie Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen.

Die Gemeindefeuerwehr muss so aufgestellt sein, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.

Aufgaben der Landkreise

Die Landkreise übernehmen überörtliche Aufgaben und unterstützen die Gemeinden. Dazu gehören die Beratung der Kommunen sowie die Unterstützung bei der Beschaffung überörtlich benötigter Einsatzmittel und Einrichtungen.

Die Landkreise unterhalten außerdem Zentrale Leitstellen für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Sie stimmen Einsatz- und Alarmpläne für überörtliche Einsätze ab und sorgen für die Zusammenarbeit bei größeren Schadenslagen.

Die Brandschutzdienststellen der Landkreise nehmen Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes wahr.

Verpflichtungen des Landes

Das Land Hessen übernimmt Aufgaben, die über die kommunale und kreisliche Ebene hinausgehen. Dazu gehören die Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Landkreise, die Landesfeuerwehrschule sowie ein gemeinsames Funknetz für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Das Land erstellt außerdem ein Konzept für den Katastrophenschutz in Hessen, unterhält ein zentrales Katastrophenschutzlager und unterstützt die Aufgabenträger durch Zuwendungen.

Die Struktur der Feuerwehren in Hessen

Das hessische Feuerwehrwesen umfasst verschiedene Formen von Feuerwehren. Sie übernehmen je nach Aufgabe und örtlicher Situation unterschiedliche Funktionen.

  • Freiwillige Feuerwehren: Die Gemeinden müssen leistungsfähige öffentliche Feuerwehren aufstellen. In vielen Kommunen wird diese Aufgabe durch ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen. Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt werden.

  • Berufsfeuerwehren und hauptamtliche Kräfte: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. Sie kann durch Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr ergänzt werden. Auch andere Gemeinden können hauptamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen.

  • Nachwuchsförderung: Zur Nachwuchsarbeit können Kindergruppen und Jugendfeuerwehren eingerichtet werden. Kinder können ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Kindergruppen aufgenommen werden. Die Jugendfeuerwehr steht grundsätzlich ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr offen. Der Einsatzdienst ist den dafür vorgesehenen Angehörigen der Einsatzabteilung vorbehalten.

  • Werkfeuerwehren: Betriebe oder Einrichtungen mit erhöhten Gefahren können zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer Werkfeuerwehr verpflichtet werden. Werkfeuerwehren übernehmen den Brandschutz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch bei anderen Einsätzen mitwirken.

Führungsstruktur und Rechtsstellung der Einsatzkräfte

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr ist gesetzlich geregelt. Feuerwehrangehörige dürfen wegen ihres Feuerwehrdienstes im Arbeitsverhältnis nicht benachteiligt werden. Für bestimmte Einsätze, Ausbildungen und Dienstveranstaltungen bestehen gesetzliche Regelungen zur Freistellung.

Die Gemeindefeuerwehr wird von der Gemeindebrandinspektorin oder dem Gemeindebrandinspektor beziehungsweise in Städten von der Stadtbrandinspektorin oder dem Stadtbrandinspektor geleitet.

Auf Kreisebene übernimmt die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor Aufgaben des Brandschutzaufsichtsdienstes. Unterstützt wird die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor durch Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister.

Vorbeugender Brandschutz und Gefahrenverhütung

Brandschutz beginnt nicht erst mit einem Feuerwehreinsatz. Ein wichtiger Bestandteil ist die Gefahrenverhütungsschau.

Dabei werden bestimmte Gebäude und Anlagen überprüft, bei denen im Schadensfall besondere Gefahren für Menschen oder Sachwerte bestehen können. Festgestellte Mängel werden dokumentiert. Für ihre Beseitigung können Fristen festgelegt und deren Einhaltung überprüft werden.

Bei Veranstaltungen, bei denen durch eine größere Zahl von Besucherinnen und Besuchern besondere Gefahren entstehen können, kann außerdem ein Brandsicherheitsdienst erforderlich sein.

Katastrophenschutz und überörtliche Gefahrenabwehr

Eine Katastrophe ist ein Ereignis, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer größeren Zahl von Menschen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder beeinträchtigt werden und eine einheitliche Führung und Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen notwendig ist.

Für den Katastrophenschutz bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten. Auf der unteren Ebene nehmen die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Aufgaben als Katastrophenschutzbehörden wahr. Das Land übernimmt übergeordnete Aufgaben des Katastrophenschutzes.

Im Katastrophenschutz arbeiten Feuerwehren mit weiteren Einheiten und Einrichtungen zusammen. Dazu gehören unter anderem Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk. Je nach Lage kommen unterschiedliche Fachdienste und Einheiten zum Einsatz.

Pflichten der Bevölkerung

Auch die Bevölkerung hat im Gefahrenfall bestimmte gesetzliche Pflichten. Wer eine Gefahr erkennt, muss diese unverzüglich melden.

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken müssen Einsatzkräften im Gefahrenfall den Zutritt ermöglichen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen müssen außerdem vorhandene Wasservorräte und Löschmittel für den Einsatz zur Verfügung gestellt werden.

Bei einem Einsatz können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Dazu gehören beispielsweise Räumungen oder andere Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Für bestimmte Schäden und Aufwendungen sieht das Gesetz Entschädigungsregelungen vor.

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