Finanzamt Wetzlar in der Steinbühlstraße: Bewertung von Betriebsvermögen und Kapitalgesellschaftsanteilen

Finanzamt Wetzlar, Bewertungsstelle: Betriebsvermögen und Anteile

Die Zentralstelle im Finanzamt Wetzlar bewertet Betriebsvermögen und nicht börsennotierte Kapitalgesellschaftsanteile für steuerliche Feststellungen in Hessen.

Quellen und Copyright

Dieser Artikel wurde von Andreas Faßl, Redaktion erstellt. Für die Erstellung wurden folgende Quellen verwendet:

Hessisches Erbschaft- und Unternehmenssteuerrecht (Anzeige einer Schenkung gem. § 30 ErbStG): https://finanzamt.hessen.de/
Wikipedia-Artikel: Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer: https://de.wikipedia.org/wiki/Bewertung_von_Betriebsverm%C3%B6gen_f%C3%BCr_Zwecke_der_Erbschaftsteuer
OnlineBilanz: Finanzamt Wetzlar – Zuständigkeit für GmbH & UG: https://onlinebilanz.de/finanzamt-wetzlar-zustaendigkeit-unternehmen/
Bilder: KI-bearbeitet
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Die Bewertungsstelle des Finanzamts Wetzlar im Gewerbepark Spilburg ist auf die Bewertung von Betriebsvermögen und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaftsanteilen spezialisiert. Ein interessantes Umfeld für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Rechtsanwälte und spezialisierte Beratungsunternehmen, die mit Unternehmenswerten, Nachfolge, Beteiligungen oder Steuerfragen arbeiten.

Für solche Unternehmen bietet der Gewerbepark Spilburg passende Büroflächen von etwa 50, 80, 100, 150 oder 200 m². Wer ein Büro in Wetzlar mieten möchte und die Nähe zu einer spezialisierten Finanzverwaltung als fachlich passendes Umfeld schätzt, findet hier einen interessanten Standort.

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Andreas Faßl
Telefon: 06441 7859986
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Bewertungsstelle Wetzlar: Betriebsvermögen und Anteile

Im Finanzamt Wetzlar gibt es eine landesweit zuständige Zentralstelle für die Bewertung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften. Sie befindet sich in der Außenstelle Steinbühlstraße im Gewerbepark Spilburg.

Bewertung von Betriebsvermögen

Die Zentralstelle ermittelt den gemeinen Wert von Betriebsvermögen und führt die dazu erforderlichen gesonderten Feststellungen durch.

Diese Bewertungen sind insbesondere für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung. Sie dienen dazu, den steuerlich maßgeblichen Wert eines Unternehmens oder eines Anteils am Betriebsvermögen festzustellen.

Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Eine weitere Aufgabe ist die Bewertung von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Dazu gehören beispielsweise Beteiligungen an einer GmbH. Auch hier ermittelt die Zentralstelle den gemeinen Wert und führt die entsprechende gesonderte Feststellung durch.

Hessenweite Zuständigkeit

Die Zentralstelle wurde zum 1. Januar 2022 beim Finanzamt Wetzlar eingerichtet. Die Bewertung von Betriebsvermögen und nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften wurde damit in Hessen zentralisiert.

Die Außenstelle Steinbühlstraße 13 im Gewerbepark Spilburg ist dadurch Standort einer spezialisierten Aufgabe der hessischen Steuerverwaltung.

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